
Wahlkreis 3 Pankow
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Mein Team und ich führen diesen Wahlkampf komplett ehrenamtlich. Wir engagieren uns aus Überzeugung und mit viel Herzblut. Denn wir sind überzeugt, dass Politik dann am stärksten ist, wenn Menschen gemeinsam Verantwortung übernehmen und sich aktiv einbringen. Damit das gelingt, brauchen wir Dich.
Es gibt viele Möglichkeiten, sich zu beteiligen. Du kannst Flyer verteilen, beim Aufhängen von Plakaten helfen, uns an Infoständen unterstützen, Veranstaltungen mit vorbereiten oder einfach mit Menschen in Deinem Umfeld ins Gespräch kommen. Jede Unterstützung zählt. Auch wenn Du nur wenig Zeit hast, kannst Du einen wichtigen Beitrag leisten.
Wenn Du Lust hast mitzumachen und gemeinsam daran zu arbeiten, unsere Kieze sozialer, solidarischer und zukunftsfähiger zu gestalten, freue ich mich sehr über Deine Nachricht.
Zusammen können wir wirklich etwas bewegen!
Ein engagierter Wahlkampf lebt von der Unterstützung vieler Menschen. Plakate, Flyer, Veranstaltungen und Materialien helfen dabei, unsere Ideen in die Kieze zu tragen und mit möglichst vielen Menschen ins Gespräch zu kommen. Dafür brauchen wir auch finanzielle Unterstützung.
Als Kandidat darf ich selbst keine Spenden entgegennehmen. Wenn Du meinen Wahlkampf unterstützen möchtest, kannst Du dies mit einer Spende an die SPD Alt Pankow tun. Jeder Beitrag hilft, egal ob 5 Euro, 20 Euro oder mehr. Deine Spende ermöglicht es uns, sichtbar zu sein, Veranstaltungen zu organisieren und unsere politischen Inhalte zu verbreiten.
Spende per Überweisung
IBAN: DE73 1005 0000 0190 7910 47
Empfänger: SPD Abteilung Alt Pankow
Verwendungszweck: Spende Wahlkampf Paul Krüger + Name und Adresse*
Vielen Dank für Deine Unterstützung.
* Für Zuwendungsbescheide ist die Angabe der vollständigen Adresse im Verwendungszweck notwendig.
Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu eine Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG)abzugsfähig.
Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt den Vornamen und Nachnamen sowie die Adresse im Verwendungszweck bei der Überweisung angeben. Für Mitglieder der SPD reichen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung aus.
Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail) über die Spende.
